Tarifvertrag öffentlicher dienst tv-l saarland

Das am meisten umstrittene Thema in diesem Abkommen betrifft die wöchentlichearbeitszeitsRegelung, die ab dem 1. November 2006 in Kraft treten wird; diese können auf regionaler Ebene (Landesbezirk) frühestens zum 31. Dezember 2007 annulliert werden. In Ostdeutschland soll die Wochenarbeitszeit in diesem Sektor auf 40 Stunden pro Woche festgelegt werden. In Westdeutschland wird die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von jedem Bundesland festgelegt, das die Wochenarbeitszeit auf der Grundlage eines Durchschnitts der tatsächlichen und der kollektiv vereinbarten Arbeitszeit in diesem Bundesland berechnet. Laut ver.di schwankt damit die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die von durchschnittlich 38,7 Stunden in Schleswig-Holstein am unteren Ende der Skala bis zu 39,73 Stunden in Bayern am höchsten Ende reicht. Ab dem 1. Januar 2007 werden zusätzliche jährliche Zahlungen im Zusammenhang mit der individuellen Leistung eingeführt. Leistungsbezogene Zahlungen sollten mindestens 1 % der Gesamtlohnsumme eines öffentlichen Arbeitgebers ausmachen und schrittweise auf 8 % der Gesamtlohnsumme ansteigen. In den letzten Jahren haben die Regierungen der Bundesländer eine führende Rolle dabei gespielt, die traditionelle deutsche Praxis in Frage zu stellen, einen allgemeinen Rahmenvertrag für alle öffentlichen Bediensteten auf nationaler, staatlicher und lokaler Ebene auszuhandeln. 2003 nahm TdL die Landesregierungen aus dem Tarifvertrag für Weihnachts- und Urlaubsgeld (DE0306202N) des öffentlichen Sektors heraus. Im Mai 2004 kündigte der Verband die Vereinbarung über die Arbeitszeit, die die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden festlegte. Forscher schließen in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einer Universität oder Forschungseinrichtung ab.

Diese große Gruppe umfasst Doktoranden und Postdocs, aber auch Nachwuchsgruppenleiter. Das Gehalt der Forscher wird in einem Tarifvertrag festgelegt, der zwischen dem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors und den Gewerkschaften ausgehandelt wird. Dies basiert entweder auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVoeD), der für bund und länderweit gilt, oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den einzelnen Bundesländern (TV-L). Ein Sonderfall ist Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder ist und mit den Gewerkschaften, dem TV-H, einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der von der jeweiligen Einrichtung gezahlte Satz ist in der Stellenausschreibung angegeben. Wenn Forscher an eine andere Universität oder Forschungseinrichtung wechseln, gehen sie hinsichtlich ihres Erfahrungsniveaus nicht an den Anfang zurück. Die einschlägige Berufserfahrung und damit auch die bereits auf der jeweiligen Ebene verbrachte Zeit werden anerkannt. Dies muss jedoch beantragt werden. Wenn der neue Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, einen bestimmten Forscher einzustellen, kann er möglicherweise sogar ein höheres Lohnband aushandeln oder sogar früher als geplant auf ein höheres Erfahrungsniveau wechseln. Dennoch können Forscher einen Lohnverlust erleben, wenn sie zwischen verschiedenen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen wechseln.

Es ist daher wichtig zu prüfen, wie sich diese Änderung auf Ihr Gehalt auswirkt, bevor Sie zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechseln. Forschungsarbeiten erfordern oft, dass Forscher einige Zeit im Ausland verbringen oder stipendienfinanziert werden. Im Allgemeinen wird die einschlägige Berufserfahrung an einer Forschungseinrichtung im Ausland in diesem Sektor allgemein anerkannt, sofern sie während ihrer Tätigkeit im Ausland einen Arbeitsvertrag hatten. Andererseits werden Zeiten, die durch ein Stipendium finanziert werden, nur als «nützlich» betrachtet. Sie können als Berufserfahrung angesehen werden, aber dies ist nicht garantiert. Mutterschaftsurlaub, bezahlter Urlaub und Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 39 Wochen gelten nicht als Unterbrechungen der im jeweiligen Zeitraum der Tarifverträge verbrachten Laufzeit.